Die Aufgaben der Gemeindeverwaltung in ihren Anfängen

Laut Gemeindegesetz von 1862 sollte die Gemeinde von einem Gemeindeausschuss und einer Gemeindevorstehung vertreten werden. Zur damaligen Zeit hatte der Ausschuss bei 300 wahlberechtigten Bürgern (das Wahlrecht für Frauen trat für Österreich erst 1918 und für Italien 1946 in Kraft) zwölf Ausschussmitglieder. Dieses Amt war unentgeltlich. Als beschließendes und überwachendes Organ hatte der Ausschuss folgende Aufgabenbereiche: die Verfügung über das Stammvermögen und das Stammgut der Gemeinde, der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben, die Wahl der Vorstehung, die Verleihung des Heimat- und Bürgerrechts, die Ausübung des Verleihungsrechts von Stiftungen sowie die Armenversorgung. Die Gemeindevorstehung bestand aus dem Vorsteher selbst und mindestens zwei Gemeinderäten, ihnen oblagen die Verwaltung und die vollziehende Gewalt.

Die Aufgaben der Gemeinde dehnten sich sowohl auf die Vermögensverwaltung, die Wahrung der Sicherheit von Personen und Eigentum, die Erhaltung von Infrastrukturen, die Überwachung des Marktverkehrs und der Lebensmittel, das Gesundheitswesen, die Wohltätigkeitsanstalten, das Schulwesen, den Sanitätsdienst als auch auf die Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zweier Parteien aus. Die Gemeinde hatte außerdem für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Polizeistunde bei Wirtshäusern zu achten und bezog Stellung bei der Erteilung von Ehebewilligungen. Erst 1922 wurde durch die Landesbrandversicherungsanstalt die Aufstellung einer freiwilligen Feuerwehr und einer angemessenen Löschordnung in die Wege geleitet. Auch für die Armen in der Gemeinde trug die Gemeinde die Verantwortung: 1901 wurde das Haus Nummer 4 in Kardaun von Alois Ascher als Armen- und Versorgungshaus für die Gemeinde Karneid angekauft. Für die Armen wurde eine Sammlung von Haus zu Haus vorgenommen. Bezüglich der Krankenversorgung war die Gemeinde in vielen Fällen finanziell überfordert, weshalb der Tiroler Landesausschuss gelegentlich einen Teil der Kosten übernahm. Ab 1910 übernahm Dr. Clara in Funktion des Gemeindearztes die medizinische Versorgung der Gemeindeinsassen.

Um die Jahrhundertwende bemühte sich die Gemeindeverwaltung um den Ausbau des Postwesens. Aufgrund mangelnder Geldmittel konnte zunächst aber nur eine Neuregelung des Postbotendienstes erwirkt werden. Einen bedeutenden Schritt in der Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten stellte 1906 die Errichtung einer Telefonleitung von Blumau nach Steinegg dar.

Die Einnahmen der Gemeinde bestanden vorwiegend aus der Grund- und Gebäudesteuer, der Getränke- und Umsatzsteuer oder aus der Jagdpacht. Größere Investitionen wurden um die Jahrhundertwende mit dem Bau neuer Schulhäuser in Karneid, Gummer und Steinegg getätigt.

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