Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nachdem sämtliche Anstrengungen um eine Rückgewinnung Südtirols erfolglos blieben, versuchte das Vaterland Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der Pariser Friedenskonferenz in bilateralen Verhandlungen mit Italien eine Sonderautonomie für Südtirol zu erwirken. Diese Gespräche führten schließlich zum sogenannten Pariser Abkommen von 1946, welches einen integrierenden Bestandteil des Vertrages mit Italien darstellt. Leider ließ die Umsetzung der vertraglich zugesicherten Autonomie auf sich warten. In direktem Gegensatz zum Geist des Abkommens erweiterte Italien die Autonomierechte auch auf das Trentino. Das hatte verheerende politische Folgen, da sich dadurch die deutschsprachige Bevölkerung in der Minderheit befand. Weil alle diplomatischen Bemühungen erfolglos blieben, befasste sich Österreich unter seinem damaligen Außenminister Bruno Kreisky 1960 in der UN-Generalversammlung mit dem Südtirolproblem. Trotz des enormen Widerstands Italiens wurde dieses aufgefordert, entsprechende Verhandlungen mit Österreich aufzunehmen. Diese führten schlussendlich im Jahre 1969 zum legendären Südtirol-Paket, einem Gesetz, das Maßnahmen Italiens zugunsten der deutschsprachigen Volksgruppe in Südtirol vorsah. Der beigeschlossene Operationskalender hatte den Zeitplan für die Durchführung der Paketmaßnahmen sowie die Streitbeilegung mit Österreich zum Inhalt. Ein weiteres Ziel des Paketes war es auch, eine grundlegende Autonomie für die Provinz Bozen (ohne Trient) sicherzustellen.

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