Gemeindewahl 2010

Ausschreibung der Wahlen

Mit Dekret des Präsidenten der Region vom 9. März 2010, Nr. 9/A wurden die allgemeinen Gemeindewahlen auf Sonntag, den 16. Mai 2010 und die eventuelle Stichwahl des Bürgermeisters auf Sonntag, den 30. Mai 2010 festgesetzt.

Das oben genannte Dekret über die Wahlausschreibung wird am 1. April 2010 im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

 

Vorlegung der Kandidaturen für die Wahl der Gemeindeorgane

Auf der Webseite der Region (www.regione.taa.it) können alle diesbezüglichen Vorschriften und Anleitungen nachgelesen werden.
Auf Wunsch können die angepassten Vordrucke (Anlage 4/A, Anlage 4/C und/oder Anlage 2/B) im Sekretariat der Gemeinde in Papierform abgeholt werden.

 

Sammelbescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

Das Rundschreiben des Präsidenten des Landesgerichtes, Dr. Heinrich Zanon, vom 2. März 2010 enthält die Empfehlung, beim Gericht nicht Einzelbescheinigungen, sondern Sammelbescheinigungen über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen anzufordern, sowie die diesbezüglichen Modalitäten.

 

Unionsbürger

Anlässlich der nächsten am 16. Mai 2010 stattfindenden Wahl der Gemeindeorgane, erhalten auch die Bürger anderer Länder der Europäischen Union die Möglichkeit, in ihrer Wohnsitzgemeinde ihre Stimme abzugeben.

Wählen dürfen nur jene Unionsbürger, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kundmachung über die Ausschreibung der Wahlen (1. April 2010) seit mindestens vier Jahren in der Region ununterbrochen ansässig sind, wobei die auch nicht fortwährende Ansässigkeitszeit in der Provinz Bozen länger sein muss als jene in der Provinz Trient.

Das Ansuchen um Eintragung in die Zusatzwählerliste für Bürger eines Staates der Europäischen Union ist im Wahlamt der Gemeinde erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden: Ansuchen um Eintragung in die Zusatzwählerliste.

Das ausgefüllte Ansuchen muss innerhalb 6. April 2010 persönlich im Gemeindewahlamt eingereicht werden oder per Einschreiben bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein.

Im ersten Fall, kann das Unterzeichnen des Antrages unter Beisein eines zuständigen Beamten ohne Beglaubigung gestellt werden. Wird der Antrag jedoch auf dem Postweg zugestellt, muss ihm eine unbeglaubigte Fotokopie des Personalausweises beigelegt werden (Art. 38, Absatz 3 DPR 28/12/2000 n. 445).

Die Gemeinde wird in kurzer Zeit die Ergebnisse des Antrages mitteilen; wird der Antrag akzeptiert, so wird der Antragsteller einen persönlichen Wahlausweis erhalten, auf welchem auch die Adresse des Wahllokals angeführt ist, wo er wählen kann.

Das Gemeindewahlamt steht für weitere Informationen zur Verfügung, Tel. +39 0471 365420.

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