Gemeindeverordnung zur Regelung des Taxi- und Mietwagendienstes mit Fahrer

Die Gemeinde Karneid regelt mit einer neuen Verordnung die Ausübung des Dienstes „Mietwagen mit Fahrer/Fahrerin“

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Veröffentlichungsdatum

24.06.2021

Beschreibung

Mit dieser Verordnung setzt die Gemeinde Karneid die Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 15/2015 und des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 32/2019 um. Da im Gemeindegebiet kein Taxidienst vorgesehen ist, wird der Dienst „Mietwagen mit Fahrer“ als verpflichtender Mobilitätsdienst geregelt.

Die Verordnung enthält unter anderem:

  • Zulassungsvoraussetzungen und Anzahl der Ermächtigungen (21 insgesamt),
  • Verhaltensregeln für Fahrer und Fahrgäste,
  • Betriebsmodalitäten, wie z. B. Standortpflicht, Dienstzeiten (24/7) und Tarifgestaltung,
  • Wettbewerbsverfahren zur Vergabe der Ermächtigungen,
  • Aufsicht und Sanktionen, einschließlich Geldstrafen, Aussetzung oder Widerruf der Ermächtigung.

Die Gemeinde stellt damit sicher, dass ein zuverlässiger, sicherer und gesetzeskonformer Fahrdienst für die Bevölkerung und Gäste gewährleistet ist.

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Veröffentlichungsdatum

24.06.2021

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 09:33 Uhr

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