Mit dieser Verordnung setzt die Gemeinde Karneid die Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 15/2015 und des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 32/2019 um. Da im Gemeindegebiet kein Taxidienst vorgesehen ist, wird der Dienst „Mietwagen mit Fahrer“ als verpflichtender Mobilitätsdienst geregelt.
Die Verordnung enthält unter anderem:
- Zulassungsvoraussetzungen und Anzahl der Ermächtigungen (21 insgesamt),
- Verhaltensregeln für Fahrer und Fahrgäste,
- Betriebsmodalitäten, wie z. B. Standortpflicht, Dienstzeiten (24/7) und Tarifgestaltung,
- Wettbewerbsverfahren zur Vergabe der Ermächtigungen,
- Aufsicht und Sanktionen, einschließlich Geldstrafen, Aussetzung oder Widerruf der Ermächtigung.
Die Gemeinde stellt damit sicher, dass ein zuverlässiger, sicherer und gesetzeskonformer Fahrdienst für die Bevölkerung und Gäste gewährleistet ist.