Gewährung von Tarifbegünstigungen bei Gemeindediensten

Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Ermäßigung für kommunale Dienstleistungen wie den Kindergarten beantragen können.

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Veröffentlichungsdatum

01.03.2022

Beschreibung

Die Gemeinde Karneid gewährt sozial gestaffelte Tarifbegünstigungen für bestimmte Gemeindedienste – insbesondere den Kindergarten. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der Kernfamilie, basierend auf der EEVE-Erklärung.

Wichtige Inhalte der Verordnung:

  • Voraussetzungen und Antragsberechtigung
  • Berechnungsgrundlagen laut Landesverordnung (Dekret des Landeshauptmanns Nr. 2/2011)
  • Staffelung der Ermäßigung (z. B. 80 %, 50 %, 20 %)
  • Antragstellung mit Fristen und erforderlichen Unterlagen
  • Prüfung durch die Gemeinde und Entscheidung durch den Bürgermeister
  • Haftung und Stichprobenkontrollen

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Veröffentlichungsdatum

01.03.2022

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 07:18 Uhr

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