Ordentliche Beiträge (PDF)

Vereine und Organisationen können bis zum 31. März einen Antrag auf Gewährung eines ordentlichen Beitrags bei der Gemeinde Karneid einreichen.

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Beschreibung

Die Gemeinde Karneid informiert, dass bis spätestens 31. März eines jeden Jahres Anträge auf ordentliche Beiträge für das laufende Jahr eingereicht werden können. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Körperschaften mit oder ohne Gewinnabsicht. Dem vollständig ausgefüllten Formular sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Tätigkeitsbericht des Vorjahres
  • Tätigkeitsprogramm für das laufende Jahr
  • Finanzierungsplan
  • Vereinsstatuten

Das Ansuchen muss vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet und mit den erforderlichen Angaben zur Organisation, Bankverbindung und steuerlichen Einstufung versehen sein. Die Gemeinde behält sich stichprobenartige Nachkontrollen gemäß LG 17/1993 vor.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

08.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 02.02.2026, 10:26 Uhr

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