Winterausrüstungspflicht

Vom 15. November bis 15. April müssen Fahrzeuge mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. Verstöße können zu Geldstrafen, Punkteverlust und Fahrzeugsstilllegung führen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

03.09.2025

Beschreibung

Die Ortspolizei informiert über die gesetzliche Pflicht zur Winterausrüstung. Zwischen 15. November und 15. April müssen Fahrzeuge mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. Das Dokument enthält Hinweise zu Ausnahmeregelungen, zulässigen Reifenarten (M+S), Bußgeldern bei Verstößen und rechtlichen Grundlagen. Auch die Übergangsfristen für Reifenwechsel und die Sanktionen bei falscher Bereifung sind klar beschrieben.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.09.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 14:48 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Pfarrbriefe

 Pfarrbriefe der verschiedenen Pfarreien

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.