Die Zeit der Fürstbischöfe (ca. 900 – 1100)


Der Landesfürst war auf die Gefolgschaft und Loyalität seiner Adeligen und Untertanen angewiesen. Daher setzte sich nach und nach der Brauch durch, für besondere Verdienste Grund und Boden zu verleihen. Diese so genannten Lehen wurden mit der Zeit erblich. Der Lehensherr war jedoch in Zeiten der Gefahr verpflichtet, dem Landesfürsten Kriegsdienste zu leisten.
Die Bayrischen Landesherren hatten jedoch mit den adeligen Familien nicht die besten Erfahrungen gemacht. Das Lehen war erblich und die Lehensträger kamen ihren Verpflichtungen oft nicht nach. Daher sahen sich die Landesherren nach anderen Gefolgsleuten um. Es war naheliegend, dass ihre Wahl dabei auf die Bischöfe fiel, welche damals beinahe ausschließlich vom Reichsoberhaupt bestellt und mit staatlich-politischen Aufgaben betraut wurden. Aufgrund ihres doppelten Aufgabenbereiches nannten sie sich daher fortan Fürstbischöfe und waren für ganze geschlossene Grafschaften verantwortlich. Auf diese Weise wollte man die Erblichkeit der Lehen umgehen und gleichzeitig größere Loyalität dem Landesherrn gegenüber erreichen. Der Landesfürst hatte wiederum eine bessere Kontrolle über die Bischöfe, waren sie doch Fürstbischöfe von seinen Gnaden. Somit waren die Bischöfe fortan geistliche und weltliche Herren in einer Person, denen auch die oberste Gerichtsbarkeit übertragen war. Urkunden aus dem Jahre 1027 belegen, dass Kaiser Konrad bei seiner Rückkehr aus Italien dem Bischof Ulrich II. die Grafschaften Trient und die von der Grafschaft Norital abgetrennte Grafschaft Bozen und dem Bischof Hartwig von Brixen eine Grafschaft, die sich vom Eggental über das Eisacktal über den Brenner bis ins Unterinntal erstreckte, verlieh. Das Gebiet zwischen dem Kardaunerbach und dem Breienbach kann heute nicht eindeutig einem Bistum zugeordnet werden, vermutlich unterstand das heutige Gemeindegebiet aber der Gerichtsbarkeit des Bistums Brixen, während jenes der früheren Gemeinde Eggental Trient einverleibt war.

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