Zuständigkeiten der modernen Gemeinde Karneid

Die beschließenden und überwachenden Befugnisse der Gemeinde Karneid obliegen dem Gemeinderat, der sich aus dem Bürgermeister, dem Vize-Bürgermeister, dem Gemeindesekretär und derzeit 18 Gemeinderäten zusammensetzt (s. Gemeinderat). Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates sind stimmrechtlich in verschiedenen Gremien und Kommissionen der Gemeinde vertreten und versehen Dienste in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen. Im Bürgermeister, der höchsten politischen Instanz einer Gemeinde, laufen die einzelnen Zuständigkeiten zusammen: Er repräsentiert die Gemeinde nach außen und pflegt die Kontakte mit den überörtlichen Behörden, er ist das Sprachrohr der Gemeinde bei der Landesregierung. Der Bürgermeister koordiniert intern die Tätigkeit der Assessoren und trägt Sorge für die institutionellen Angelegenheiten der Gemeinde wie Schule oder Kultur. Außerdem obliegt ihm die Oberaufsicht in den verschiedenen Gremien und Ämtern sowie in der Vermögensverwaltung der Gemeinde. Der Gemeindeausschuss bildet das verwaltende und vollziehende Organ der Gemeinde und besteht aus dem Bürgermeister, seinem Stellvertreter, dem Gemeindesekretär und vier Ausschussmitgliedern. Neben dem Gemeinderat und dem Gemeindeausschuss umfasst die Gemeinde folgende Gremien und Kommissionen: Gemeindebaukommission, Umweltausschuss, Bibliotheksrat, Kommission für das Gastgewerbe, paritätische Personalkommission, Kulturbeirat, Gemeindewahlkommission sowie das Zivilschutzkomitee (s. Gremien und Kommissionen).

Im Sitz der Gemeinde sind folgende öffentlichen Ämter untergebracht: Amt für öffentliche Bauaufträge, Bauamt, Gemeindepolizei, Meldeamt, Lizenzamt, Militäramt, Personalamt, Standesamt, Steueramt und Wahlamt. (Zuständigkeiten Gemeinde Karneid)

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